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Antragsformulare

Patientenverfügung - Infobroschüre

Zur Website des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, legt in der Patientenverfügung fest, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Einzelheiten dazu sind der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch Klick auf obigen Link zu entnehmen.

Patientenverfügung - Textbausteine

Zur Website des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Textbausteine und Formulierungsvorschläge zu Ihrer persönlichen Patientenverfügung können Sie durch Klick auf den obigen Link downloaden. Eine Beratung mit dem jeweiligen Hausarzt, welche Bausteine in Ihre Verfügung übernommen werden sollen, ist sinnvoll.

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter - Vorsorgevollmacht

Zur Website des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.
Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden.
Mit der Vorsorgevollmacht überträgt man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einbüßt.
Das Formular "Vorsorgevollmacht" kann durch Klick auf den obigen Link gedownloaded werden.

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